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   BVerwG, 12.08.1991 - 8 B 108.91   

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BVerwG, 12.08.1991 - 8 B 108.91 (https://dejure.org/1991,9806)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1991 - 8 B 108.91 (https://dejure.org/1991,9806)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1991 - 8 B 108.91 (https://dejure.org/1991,9806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1991 - 8 B 108.91
    Vielmehr entspricht sie in ihrem Kern namentlich der im Urteil vom 18. März 1988 - EVerwG 8 C 92.87 - (EVerwGE 79, 163 ff.) zum Ausdruck gebrachten Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Bundesrecht es den Gemeinden grundsätzlich gebietet, entstandene Erschließungsbeitragsansprüche bis zu deren Erlöschen in vollem Umfang auszuschöpfen, und dieses Gebot die Befugnis der Länder ausschließt, die Zulässigkeit der (Nach-)Erhebung eines bisher nicht geltend gemachten Teils eines noch bestehenden Erschließungsanspruchs von bestimmten (z.B. Ermessens-)Voraussetzungen abhängig zu machen.

    Das gilt schon deshalb, weil das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. März 1988, a.a.O. S. 165) zutreffend erkannt hat, daß der Bescheid vom 30. Januar 1978 ausdrücklich als Erschließungsteilbeitragsbescheid bezeichnet worden ist.

    Überdies verkennt die Beschwerde den Inhalt des Merkmals "etwas ins Werk gesetzt" (Urteil vom 18. März 1988, a.a.O. S. 170), wenn sie meint, es könne bereits dadurch erfüllt sein, daß der Grundeigentümer einen Erschließungs(teil)beitragsbescheid bestandskräftig werden läßt.

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1991 - 8 B 108.91
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehört gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, sowie des zu erwartenden Beweisergebnisses und dessen Ursächlichkeit für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung (ständige Rechtsprechung. vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Auch ist die Beitragserhebung im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen insoweit nicht bundesrechtlich determiniert und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 103.98 -, juris; Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 102.98 -, juris; Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 14.94 -, NVwZ-RR 1996, 465; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218; Beschl. v. 05.03.1997 - 8 B 37.97 -, Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86; Beschl. v. 12.08.1991 - 8 B 108.91 - Urt. v. 07.07.1989 - 8 C 86.87 -, BVerwGE 82, 215 - jeweils zitiert nach juris; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.11.2007 - 1 L 1/07 -, juris) zur Verpflichtung der Kommunen, einen entstandenen Erschließungsbeitragsanspruch ggfs. auch im Wege der Nacherhebung auszuschöpfen, nicht unmittelbar einschlägig.
  • VGH Hessen, 19.01.2000 - 5 UE 1206/96

    Zweiterschließung - Erschließungsbeitrag

    Vergünstigungen dieser Art aus "Gefälligkeit" sind schlechthin unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.1991 - 8 B 108.91 -, Urteile vom 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163 = NVwZ 1989, 159, und 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 26 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 07.07.2014 - 4 PKH 2.14

    Geltendmachung nicht berücksichtigter Beweismittel im verwaltungsgerichtlichen

    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehört gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, sowie des zu erwartenden Beweisergebnisses und dessen Ursächlichkeit für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 27; Beschluss vom 12. August 1991 - BVerwG 8 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 5 N 23.17

    Aufwändige Sachverhaltsermittlung und Zeugenvernehmung bei widerstreitenden

    Soweit der Kläger meint, er habe nach Treu und Glauben mit dem bestandskräftigen Straßenbaubeitragsbescheid bereits im Jahr 2002 wegen der Einmaligkeit der Beitragserhebung für eine Straßenbaumaßnahme die Beitragsangelegenheit insgesamt als erledigt betrachten können, fehlt eine Auseinandersetzung mit der insoweit vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (hierzu vgl. Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. August 1991 - BVerwG 8 B 108.91 -, juris Rn. 2; Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 -, juris Rn. 13).
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